Fällgenehmigung ist kein Freibrief
Artenschutz bei Fällungen und Bauplanungen mitdenken
Nisthöhle im Laubbaum - Foto: NABU/CEWE/Tino Weigelt
Mitten in der Brut- und Setzzeit bemerkt der NABU Bremen immer wieder genehmigte Baumfällungen, die den Artenschutz nicht beachten. „Im Antrag für Fällgenehmigungen fehlt ein klarer Hinweis auf die Belange des Artenschutzes“, stellt Naturschutzreferent Florian Scheiba fest. Der kleine Hinweis im Online-Antrag reiche nicht aus, im pdf fehle er sogar gänzlich. „Es entsteht der Eindruck, dass nach Beantragung der Fällgenehmigung alles geklärt ist. Nicht deutlich wird, dass der Artenschutz zusätzlich zu beachten ist“, so Scheiba weiter. Bäume und Hecken mit besetzten Nestern, benutzte Eichhörnchenkobel und mehr dürfen grundsätzlich nicht gefällt oder vollständig gerodet werden. Auch beim zulässigen Pflegeschnitt von Hecken sollte im Vorfeld geprüft werden, ob Nester vorhanden sind. Wer das Vorhandensein von genutzten Nestern und Baumhöhlen nicht zweifelsfrei ausschließen kann, sollte entsprechende Experten hinzuziehen, rät der NABU Bremen. Wird der Artenschutz nicht beachtet, können Bußgelder verhängt werden.
Nach dem Vorbild des Bremerhavener Faltblatts „Artenschutz bei baumbewohnenden Tierarten“ sollten auch stadtbremische Bürger auf diesen Aspekt aufmerksam gemacht werden, fordert der NABU Bremen. „Wir wünschen uns bereits im Antrag eine Pflichtabfrage zum Vorhandensein von Nestern und Baumhöhlen, inklusive Fotobelegen“, erklärt Scheiba. Am besten, der ganze Baum beziehungsweise Stamm wird von allen Seiten fotografiert. So erkennen Antragstellende schnell auch selbst, ob sie mit ihrem Anliegen bis zum Abschluss der Bruttätigkeiten warten müssen. Zudem sollte der Verlust von Baumhöhlen – auch mit Fällgenehmigung – grundsätzlich durch die Anbringung von mindestens zwei Nistkästen, sowohl für Vögel als auch für Fledermäuse, ausgeglichen werden.
Zu wenig Beachtung findet laut NABU Bremen auch der Artenschutz bei Bauplanungen. Bürger melden sich beim NABU Bremen und fragen nach der Notwendigkeit von Baumfällungen, aber auch engagierte NABU-Aktive, die sich mit Stellungnahmen zu verschiedenen Planungen beschäftigen, haben den Eindruck, dass der Erhalt des Baumbestandes und von Stadtgrün insgesamt oft anderen Interessen untergeordnet wird. Das gilt für alte Bäume ebenso wie für verbindende Grünflächen und Hecken. Den Schutz von Hecken hatte der NABU bereits im Zuge der Novellierung der Baumschutzsatzung vor einem Jahr erfolglos gefordert. Dazu kommt, dass alte Bäume Funktionen erfüllen, die junge Gehölze erst nach Jahrzehnten bieten können. Alte Bäume zeichnen sich durch eine Vielfalt an jungem, dickem und auch abgestorbenem Holz aus. Verletzungen schaffen Ritzen, Höhlen und Wucherungen, die kleine Welten für sich sind, denn sie beherbergen oft spezialisierte Pilze, Flechten, Insekten und mehr. Größere Baumhöhlen sind der natürliche Nistplatz für Meisen, Kleiber und Spechte, aber auch Haselmäuse. Unter alten Bäumen mit großen, schützenden Kronen bleibt das Mikroklima ausgeglichener und schafft so auch auf dem Boden Lebensraum.
Bäume wie auch Stadtgrün insgesamt sind das Rückgrat für Hitzeschutz und das Abmildern der Folgen von Starkregen. Auf Jahrzehnte hinaus bei gleichzeitig wachsender Klimakrise Bäume und Stadtgrün nicht auszubauen, belastet Mensch und Natur unnötig. Der Erhalt ist einfacher und preiswerter als das Neuschaffen, so der NABU. „Die grüne Infrastruktur muss bei der Bauleitplanung endlich gleichrangig berücksichtigt werden“, fordert Naturschutzreferent Scheiba. „An erster Stelle stehen dabei Sicherung und Erhalt vorhandenen Grüns und alter Bäume.“
