Einwilligung zur Verwendung von Bildern nach DSGVO
Eine Bitte und ein Versprechen: Im Zuge der Ferienbetreuung bitten wir um die volle Einwilligung zur Verwendung von Fotos. Wir brauchen diese, um unsere Veranstaltung bewerben zu können. Ohne ein Kinder-Titelbild sehen Programm-Flyer und Homepage langweilig aus. Auch für manche Partner und Fördermittelgeber benötigen wir Bilder zur Projekt-Dokumentation.
Wir versprechen, dass wir sehr sorgfältig auswählen und keine verletzenden oder abwertenden Bilder veröffentlichen. Ebenso versichern wir, keine Fotos der Ferienbetreuung in den sozialen Medien (Facebook, Insta & Co) zu verwenden, auf denen Ihr Kind erkennbar ist.
Einwilligung zur Verwendung von Bildern nach DSGVO
Mit erteilter Einwilligung sind der NABU Landesverband Bremen und der NABU Stadtverband Bremen berechtigt, Bilder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kostenfrei sowie zeitlich und räumlich unbegrenzt zu verwenden. Die Einwilligung gilt ausschließlich für Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der NABU Ferienbetreuungen entstanden sind. Veröffentlichungen können im Internet auf www.NABU-Bremen.de erfolgen, ebenso in unseren Print-Publikationen.
Mit bestehender Einwilligung sind der NABU Landesverband Bremen und der NABU Stadtverband Bremen außerdem berechtigt, Bilder unseren Partnern und Fördermittelgebern zur Verfügung zu stellen. Dies gilt allein für Partner und Fördermittelgeber der NABU Ferienbetreuung. Jene können die Aufnahmen für Dokumentationszwecke und im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Zu den Partnern und Fördermittelgebern gehören die Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen (UBB), die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen (SUKW) sowie BINGO! - Die Umweltlotterie und die Deutsche Postcode Lotterie.
Widerruf der Einwilligung
Die Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Dieser Widerruf wird an die Empfänger der Daten, sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet, weitergeleitet. Der Widerruf besitzt nur eine zukünftige Wirkung. Alle Bildnutzungen, welche auf Grundlage Ihrer Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufes erfolgten, bleiben hiervon unberührt. Bereits in Auftrag gegebene oder produzierte Print- und unter Umständen Digitalmedien sind vom Widerruf bis zur Neuauflage ausgenommen. Der Widerruf ist schriftlich an den NABU Bremen zu richten, entweder postalisch (Vahrer Feldweg 185 in 28309 Bremen) oder per E-Mail (Info@NABU-Bremen.de).
Es besteht weiterhin das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Artikels 17 DSGVO auf Löschung meiner Daten sowie auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Grundsätzlich dürfen Fotos nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild ist Ausprägung des verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Ist die abgebildete Person minderjährig, bedarf es der Einwilligung der sorgeberechtigten Elternteile, § 22 KunstUrhG. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, hat dieser das alleinige Recht über die Einwilligung einer Fotoveröffentlichung zu entscheiden, §§ 1626, 1626a Abs. 2, 1627, 1629 BGB. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.