KINDERSCHUTZKONZEPT DES NABU BREMEN
Unser Konzept für das Wohlergehen aller Kinder bei Freizeiten und Ferienbetreuungen


Bei den Veranstaltungen des NABU Bremen stehen die Kinder und Jugendlichen und die Erfahrungen, die sie in der Gruppe und in der Natur machen, im Mittelpunkt. Den Kindern und Jugendlichen sollen Freiräume zur persönlichen Entwicklung gegeben werden, ohne die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu vernachlässigen. Dies ist in unseren Leitlinien festgeschrieben.
Mitarbeiter*innen des NABU Bremen werden für das Thema Kindeswohlgefährdung / sexuelle Gewalt sensibilisiert und für die Prävention von sexueller Gewalt ausgebildet. Durch ihre Unterschrift unter die „Ehrenerklärung“ versichern sie, dass sie nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verurteilt sind oder ein solches Verfahren gegen sie anhängig ist. Des Weiteren versichern sie, dass sie sich an unseren Verhaltenskodex halten.
Mitarbeiter*innen des NABU Bremen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit legen alle 3 Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Gleiches gilt für Betreuer*innen von Freizeiten, Ferienprogrammen und Gruppenleiter*innen.
Betreuer*innen und Gruppenleiter*innen des NABU Bremen haben eine gültige JuLeiCa oder höherwertige Qualifikation.
Die Ehrenerklärung der NAJU wird vor Veranstaltungsstart (Freizeiten und Ferienprogramm) verlesen und von allen Betreuer*innen unterzeichnet.
Es gibt tägliche Teambesprechungen, auf denen das Kindeswohl Thema ist.
Es gibt ein Vorbereitungstreffen der Betreuer*innen.
Die Leitung einer Freizeit / eines Ferienprogramms ist über 18 Jahre alt.
Der Betreuungsschlüssel für eine Freizeit / ein Ferienprogramm liegt bei maximal 1:8.
Mitarbeiter*innen und Betreuer*innen des NABU Bremen kennen den Notfallplan und wissen dementsprechend, wie sie sich im Fall einer Grenzüberschreitung verhalten.