Schwalbennester sind geschützt
Auch verlasssene Schwalbennester sind geschützt
Auch wenn die gefiederten Bewohner auf dem Weg nach Afrika oder bereits dort sind: Schwalbennester sind auch weiterhin geschützt. Der NABU weist deshalb darauf hin, dass alle Vogelnester mit Brut nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind und auch verlassene Schwalbennester nicht zerstört werden dürfen. Wir geben Tipps, wie man sich vor herabkleckerndem Kot schützen kann.
"Es kommen gerade nach der Brutzeit immer wieder Meldungen von abgeschlagenen Schwalbennestern, frei nach dem Motto “der Vogel ist fertig, das Nest kann weg“ bei uns an, berichtet NABU-Schwalbenberater Florian Scheiba und betont: "Nester zu zerstören ist kein Kavaliersdelikt. Das kann im Zweifel einige tausend Euro an Geldbuße und Ersatzmaßnahmen kosten." Nicht nur Haussanierungen, für die es im Notfall auch Ausnahmegenehmigungen der Naturschutzbehörde gibt, auch der übertriebene Ordnungssinn mancher Mitmenschen macht den Schwalben zu schaffen.
Dabei lasse sich der Schmutz aus den Nestern leicht mit einem Auffangbrett eindämmen. "Ideal sollte das Brett einen guten halben Meter unterhalb der Nestschalen angebracht werden, damit das keine Aufstiegshilfe für Nesträuber wird", erklärt Scheiba. Wer sich beim NABU in Bremen als Schwalbenfreund bewirbt erhält das Kotbrett zusammen mit einer Nisthilfe und Lehm dank einer Förderung des Umweltsenators sogar kostenlos. Im übrigen sei die Schmutzbelastung durch Schwalben nicht allzu groß und auf wenige Wochen im Jahr beschränkt. "Dafür fangen die Sommerboten ja auch täglich mehr als ihr eigenes Gewicht an Fliegen und Mücken weg."
Bei den aus Lehmklümpchen geformten Nestern an der Außenseite von Gebäuden sind Mehlschwalben die Bauherren, bei Nestern in Ställen meist die Rauchschwalbe, die am roten Kehlfleck erkennbar ist. "Beide Arten nutzen ihre Nester immer wieder, deshalb ist der Nestschutz so wichtig", erklärt der NABU.