Ab 1. März 2020 sind nur noch gebietseigene Pflanzen erlaubt
Schutz der regionalen Unterformen
(Bremen, den 24.02.20) Nach zehn Jahren Übergangsfrist tritt am 1. März eine neue Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Dann dürfen nur noch „gebietseigene“ Pflanzen in der freien Natur ausgesät oder gepflanzt werden. Das betrifft zwar weder Gartenbesitzer, noch Bauern oder Förster, doch für Heckenpflanzungen und Blühstreifen wird es jetzt ernst. Der NABU begrüßt diese Regelung, denn sie dient zur Erhaltung der natürlichen Biodiversität.
Künftig ist es ohne Ausnahmegenehmigung verboten, Kirschlorbeer und Rhododendron oder Supermarktblumensaat in die freie Natur zu bringen. Dabei zählt zur „freien Natur“ der Bereich außerhalb von Siedlungen, Wochenendhausgebieten und Gärten von Einzelgehöften.
Einheimisch? Regional? Gebietseigen?
Ebenfalls ausgenommen sind die Land- und Forstwirtschaft. Doch mancher gut gemeint angelegte private Blühstreifen wird nun streng genommen illegal. Viele Bienenweide-Mischungen gerade aus den Discountern enthalten zwar prächtig blühende, aber ökologisch weitgehend wertlose Exoten. Und selbst wenn die Saatmischung nur einheimische Pflanzen beinhaltet, sind diese noch lange nicht gebietseigen.
Für Gehölze beispielsweise wurden in Deutschland sechs Regionen festgelegt, in denen ähnliche Wuchsverhältnisse herrschen und sie demnach „gebietseigen“ sind. Denn die bayrische Hochalm ist kein ostfriesisches Deichvorland. Norddeutschland reicht da sehr großzügig von Flensburg bis Hannover und von Düsseldorf bis an die Oder.
Im Laufe der Jahrtausende haben sich ähnlich den menschlichen Dialekten auch bei den Sträuchern regionale Unterschiede herausgebildet, die es zu erhalten gilt. Ein Hartriegel ist zwar in Hessen und Berlin die gleiche Art, dennoch gibt es genetische Unterschiede in Anpassung ans Wetter oder die Böden. Und um diese Unterformen nicht zu gefährden und vor allem ihre speziellen Eigenarten und Anpassungen zu erhalten, dürfen sie nicht vermischt werden.
Zugelassene Wildsträucher beim NABU bestellen
Wer sich nun bemüßigt fühlt, seinen Garten von Exotik zu befreien, den kann der NABU nur anspornen – eine Pflicht dazu gibt es nicht. Die neue Regelung gilt nur für Neuanpflanzungen und Neueinsaaten. Dennoch ist es für die Tierwelt sinnvoll, auf die angepassten, einheimischen Arten zu setzen. Bei seiner Liste zur Wildsträucher-Sammelbestellung hat der NABU extra die in Bremen und Umzu gebietsheimischen Arten gekennzeichnet, damit nicht aus Versehen eine Ordnungswidrigkeit entsteht.
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