Der Frosch hat Recht(e)
Die Froschbalz beginnt!



Grünfrosch - Foto: Helge May
Gerade nach Regenfällen beschäftigt die Gartenbesitzer jetzt auch der sogenannte Krötenregen. „Alle Amphibien zählen zu den gesetzlich geschützten Arten. Ihr Konzert muss meist hingenommen werden, denn auch Frösche haben Rechte“, betont NABU-Geschäftsführer Sönke Hofmann. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihren Lebensraum zu zerstören. „Letztlich gibt es keine erfolgversprechenden Maßnahmen zur Lärmverhinderung, wenn Frösche sich einmal im Gartenteich angesiedelt haben“, erklärt Hofmann.
Die grünen Wasserfrösche, um die es meist geht, bestehen biologisch gesehen aus drei Arten: Dem Seefrosch, der bis zu 18 Zentimeter lang werden kann, dem Kleinen Grünen Wasserfrosch und einer Kreuzung aus beiden, dem Teichfrosch. Sicher unterscheiden können sie nur wenige Fachleute – allen gemein ist, dass sie zwischen Mai und Juni mehrere Wochen lang in Teichen und Tümpeln sitzen und mit zwei Schallblasen knarrend, keckernd und quakend rufen.
Seit 1992 genießen Frösche und Kröten höchstrichterlichen Schutz des Bundesgerichtshofs. Danach ist die Beurteilung der Lärmimmissionen durch den Frosch auf das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“ abzustellen. „Auch ein verständiger Durchschnittsmensch benötigt seinen Nachtschlaf“, so Sönke Hofmann. Übersteige das Gequake den Richtwert von 35 Dezibel um 20 Dezibel, könne eine Ausnahme genehmigt werden. „Letztlich bedeutet das nur eine Umsiedlung, die die Natur im nächsten Jahr schnell wieder zunichte macht.“
Ein Anspruch des gestörten Nachbarn auf Schadensersatz bestehe im übrigen nicht, betont der NABU, zumindest solange keine Genehmigung zur Umsiedlung vorliegt. Entscheidend ist, dass man bei Anlage des Teiches nicht voraussehen konnte, das Frösche zuwandern könnten.
Außerdem kann man einem Gartenbesitzer ja nicht anlasten, dass er dem Naturschutz dient!
Geschäftsführer Sönke Hofmann
NABU - Bremen
Noch klarer ist der Fall, wenn Froschquaken ein ortsübliches Geräusch ist, welches schon vor der Anlage des Teiches in einer ähnlichen Lautstärke zu hören war, denn Bewohnern ländlicher Gebiete sind Naturgeräusche in erhöhtem Maße zumutbar. „Ich freue mich über jeden Frosch, der unsere ausgeräumte Landschaft bereichert. Auf mich wirkt das Konzert am Gartenteich so beruhigend wie Vogelgesang“, erklärt der NABU-Geschäftsführer und lacht: „Aber das ist sicherlich Geschmackssache.“
Im Moment machen sich die kleinen Erdkröten und Grasfrösche bei Regen auf den Weg und sorgen für besorgte Nachfragen. Im zeitigen Frühjahr aus dem Laich geschlüpft, haben sie jetzt die Verwandlung von der Kaulquappe zum Minifrosch hinter sich. „Nach einem Regenguss hüpft und krabbelt es oft zu abertausenden rund um den Teich,“ weiß Hofmann zu berichten, „nach ein paar Tagen sind die daumennagelgroßen Tiere dann in der Umgebung in ihren richtigen Lebensraum gewandert.“
Der NABU engagiert sich direkt neben seinem Schullandheim Dreptefarm in Wulsbüttel für Amphibien. Auf 20.000 Quadratmetern schaffen die Naturschützer abwechslungsreiche Lebensräume und machen den Froschkönig und Gefolge für Schulkinder erlebbar. Eine informative Broschüre über Frösche, Kröten und Molche und ihre Lebensweise gibt es für vier Euro in Briefmarken beim NABU, Vahrer Feldweg 185, 28309 Bremen.