Der Bremer Weg in Einzelschritten
Mehr Nistplätze für Bremen
Den „Bremer Weg“ für mehr Natur in der Stadt hat der NABU vorgeschlagen und vielfältige Zustimmung bekommen.
Ein Schritt auf diesem Weg ist die Schaffung und der bessere Schutz von Brutplätzen vor allem an Gebäuden. „Spätestens ab April kehren Rauch-und Mehlschwalbe und ab Mai auch die Mauersegler, Vogelarten mit Brutplätzen an und in städtischen Gebäuden, zum Brüten zu uns zurück“ erklärt Vogelkundler Florian Scheiba vom NABU Bremen. Schon da und mit dem Brutgeschäft begonnen haben Haussperling und Dohle. Auch sie brüten gerne in Spalten und Nischen an Gebäuden. Weitere Arten, die urbane Gebilde als Brutplatz nutzen sind Turm- und Wanderfalke sowie der Uhu. Darüber hinaus sind auch einige Fledermausarten auf Brutplätze an und in Gebäuden angewiesen.
Nistplätze gehen verloren
Fast alle Arten haben das gleiche Problem. Vor allem durch energetische Sanierungen und moderne Bauweisen sind in den letzten Jahren viele Brutplätze an Gebäuden verloren gegangen. In Folge dessen ist die Rauchschwalbe in der aktuellen Roten Liste als gefährdet eingestuft, Mehlschwalbe- und Haussperling sind auf der Vorwarnliste und auch die noch als ungefährdet eingestuften Arten Mauersegler und Dohle haben kurzfristig zum Teil stark negative Bestandsentwicklungen zu verzeichnen. „Als Umweltschützer begrüßt man natürlich die mit der energetischen Sanierung und modernen Bauweisen verbundenen positiven Effekte auf den Klimawandel. Als Naturschützer ärgert man sich dabei aber über den oftmals vernachlässigten Artenschutz“, erklärt Scheiba. „Wenn für Sanierungen sowieso schon Gerüste und Handwerker am Haus sind, ist es ein Leichtes und auch nicht besonders kostenintensiv Nistmöglichkeiten zu ersetzen oder neue anzubringen“, so der Vogelschützer weiter.
Ohne die Möglichkeit durch das Brutgeschäft Verluste, die z. B. auf dem Zug ins und vom tropischen Winterquartier entstehen, auszugleichen, sieht es für einige Arten zunehmend schlecht aus. Daher ist das Brutplatzangebot entscheidend und im Gegensatz zu politischen Bestimmungen zum Thema Jagd in anderen Ländern deutlich leichter und unmittelbarer zu beeinflussen.
Vorhandene Nistplätze besser schützen und Anreize für neue schaffen
Dabei ist der Schutz bei vorhandenen Brutplätzen auf dem Papier eigentlich geregelt. Es besteht „Lebensstättenschutz“ nach § 44 Absatz 1 Nr.3 des Bundesnaturschutzgesetzes. In der Praxis aber fehlt es zum einen an Wissen einen Brutplatz als solchen zu erkennen und dann auch daran diesen effektiv zu schützen bzw. zu ersetzen. Hier fordert der NABU eine eigene Verordnung für Nistplätze in Anlehnung an die Baumschutzverordnung und Baumschutzfibel in der alle Regelungen gebündelt und mit sich daraus ergebenen Handlungsschritten übersichtlich dargestellt werden. Dazu gehört dann auch eine nachvollziehbare öffentliche Dokumentation und Kontrolle der Maßnahmen in einem eigenen Kataster oder als Ergänzung zum Ausgleichsflächenkataster mit klaren Sanktionsmöglichkeiten.
Darüber hinaus sollte die öffentliche Hand als Vorbild bei der Schaffung von neuen Nistplätzen vorangehen. „Über 2000 Gebäude befinden sich in der Verwaltung der Stadt Bremen. Jede Menge Potenzial Nistplätze zu schaffen“, findet Scheiba. Der NABU fordert daher 20 Gebäude pro Jahr zu überprüfen und fachlich machbare Maßnahmen umzusetzen. Zudem sollten bei Ausschreibungen zu Neubauten Nistplätze in das Anforderungsprofil mit aufgenommen werden.
Noch viel mehr Gebäude befinden sich natürlich in privater Hand. Hier sollten durch einen „Nisthilfen-Bonus“ im Förderprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ und einem neuen Förderprogramm neue Nistplätze geschaffen werden.
Viele Vogelarten haben die Häuserschluchten der Städte als Ersatzlebensraum für sich entdeckt. Damit dieser Lebensraum erhalten bleibt muss in Zukunft das Thema Nistplätze wenn es um das Thema Gebäude sei es beim Bau, der Sanierung oder im Bestand geht, immer konsequent mitgedacht werden.